Im Zufälligen, an den Rändern des Kanonischen, liegt der Keim der Veränderung.
( Quelle: TAZ 1997)
Die begütigende Auslegung des Erzbistums widerspricht jedoch dem Kanonischen Recht, das bei Kandidaten für das Heiligtum doch auch den Lebenswandel berücksichtigt sehen will.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)