Kanzlei Ulrich Weber

  1. Vorher muss der alte Arbeitgeber seine Informationspflichten erfüllen - ein Knackpunkt, auf denRechtsanwalt Knut Müller von der auf Arbeitsrecht spezialisierten Münchener Kanzlei Ulrich Weber und Partner hinweist. ( Quelle: Die Welt Online vom 15.11.2003)