Klagemöglichkeit

  1. Zunächst werden die nationalen Parlamente bereits zu Beginn der Gesetzgebungsprozedur stärker eingebunden, dann gibt es ein Recht auf Stellungnahme und schließlich die Klagemöglichkeit in Luxemburg. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.05.2005)
  2. Vor allem der Ausschluß einer Klagemöglichkeit von Gemeinden stieß auf heftigen Widerspruch der Anti-Tabak-Lobby. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)