Sie bezahlen mit der Praxisgebühr also zweimal für dieselbe Leistung - nämlich für die Chance, im Krankheitsfalle ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen zu können.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.09.2003)
Was hilft einem zum Beispiel die 100prozentige Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle, wenn er keinen Arbeitsplatz mehr hat?
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)