Krankheitsfalle

  1. Sie bezahlen mit der Praxisgebühr also zweimal für dieselbe Leistung - nämlich für die Chance, im Krankheitsfalle ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen zu können. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.09.2003)
  2. Was hilft einem zum Beispiel die 100prozentige Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle, wenn er keinen Arbeitsplatz mehr hat? ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)