Kriminalitätsbelastete

  1. Definition: - Kriminalitätsbelastete Orte sind Straßenzüge, kleinere Regionen, Plätze, Parks und geschlossene Räumlichkeiten wie Schankwirtschaften, in denen ganz konkrete Gefahren drohen. ( Quelle: Die Welt vom 13.06.2005)