Landeskultusministern

  1. Ein Verkauf ins Ausland ist allerdings ausgeschlossen: Das Gemälde steht auf der Liste jener von den Landeskultusministern regelmäßig aktualisierten geschützten Kulturgüter, deren Ausfuhr aus Deutschland bei Strafe verboten ist. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.09.2003)