Leistungsverzeichnissen

  1. Geplant ist, daß sie zeitgleich mit den neuen Leistungsverzeichnissen für gesetzlich Versicherte, kurz EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) genannt, am 1. April in Kraft tritt. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 23.03.2005)