Mahnbescheid

  1. Der Mahnbescheid unterbricht die Verjährung des Anspruchs, wenn die Forderung im Mahnbescheid hinreichend individualisiert wird. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  2. Der Mahnbescheid unterbricht die Verjährung des Anspruchs, wenn die Forderung im Mahnbescheid hinreichend individualisiert wird. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  3. Die Vorschriften enthalten allerdings wiederum eine Reihe von Ausnahmen, so etwa wenn zuvor ein Mahnbescheid beantragt wurde. ( Quelle: Tagesspiegel vom 08.06.2003)
  4. Neun Monate später bekam der Kunde einen Mahnbescheid. über 1149 Mark, wobei pro Tag fünf Mark Strafgebühr berechnet wurden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  5. Läßt sich der Anspruch in der einen Zeile, die das Antragsformular an Platz bietet, nicht genügend konkretisieren, so kann der Mahnbescheid die Verjährung nicht unterbrechen. ( Quelle: Die Welt Online vom 30.12.2004)
  6. Bislang mußten sie für jeden Mahnbescheid einen Anwalt einschalten. ( Quelle: Die Welt vom 31.03.2005)