Mahnverfahrens

  1. Derzeit werde noch mit den Krankenkassen verhandelt, zu welchem Zeitpunkt des Mahnverfahrens die Kassen das Inkasso-Risiko für ausstehende Zahlungen tragen sollen. ( Quelle: Tagesschau Online vom 17.04.2004)
  2. Die Neufassung des § 690 III ZPO (B2) ermöglicht im Rahmen des maschinellen Mahnverfahrens unter den dort genannten Voraussetzungen auch die datenträgerlose Übermittlung der Antragsdaten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Eine Erklärung für den starken Anstieg bei den Offenbarungseiden vermutet man in der Justizbehörde in der Automatisierung des Mahnverfahrens. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  4. Kurz vor Eröffnung eines gerichtlichen Mahnverfahrens konnte der Ombudsmann einen schon sechs Monate dauernden Streit um ein Zeitschriften-Abonnement beenden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)