Nämlichkeitserklärungen

  1. Videotelefone mitsamt Satellitenübertragungstechnik, Laptops, Kameras und Camcorder und vieles mehr müssen offiziell mit Carnets und so genannten Nämlichkeitserklärungen eingeführt werden. ( Quelle: Spiegel Online vom 04.01.2004)