Ordnungsmittel

  1. Die Kl. hat beantragt, der Bekl. unter Androhung näher bezeichneter Ordnungsmittel zu verbieten, den von ihr auf dem Quersteig des Münchner Hauptbahnhofs betriebenen Kiosk unter dem Namen "Pic Nic" zu betreiben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Vielmehr hätten Ordnungsmittel auch den Charakter einer Strafe für bereits begangene Verstöße. ( Quelle: ZDF Heute vom 26.10.2003)
  3. Lediglich beschreibend läßt sich sagen, daß in einem Rechtsstaate das Recht einzig zulässiges Ordnungsmittel ist und inhaltlich auf die Verwirklichung der Gerechtigkeitsidee ausgerichtet sein muß. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)