Ostgehalt

  1. Für eine zusätzliche Belastung sorgt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, laut dem 279 Landesbediensteten das Ostgehalt (92 Prozent) auf Höhe des Westniveaus angehoben werden muss. ( Quelle: Die Welt Online vom 27.07.2004)