Parkdauer

  1. Wer jetzt noch gegen die Parkordnung verstößt, der wird mit 15, bei einer Parkdauer von mehr als einer Stunde mit 25 Euro zur Kasse gebeten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 05.07.2002)
  2. Bei den aus dem Ausland bekannten Rubbel-Tickets muss die Parkdauer zunächst freigerubbelt werden. ( Quelle: Die Welt Online vom 07.07.2004)
  3. Richtig dabei ist, daß bei einer vierwöchigen Parkdauer der Preis von 199 Mark in den Parkhäusern am Erdinger Moos nirgendwo in Deutschland unterboten wird. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  4. An einigen von ihnen wird ebenfalls versuchsweise eine zeitgenaue Abrechnung installiert, so daß die tatsächliche Parkdauer auf zehn Cent genau eingestellt werden kann. ( Quelle: Die Welt vom 26.04.2005)
  5. Kauft ein Kunde in einem kooperierenden Geschäft ein, bekommt er den Gutschein, den er später im Parkhaus in den Bezahlautomaten schieben kann - und der ihm eine Stunde Parkdauer gutschreibt. ( Quelle: Die Welt Online vom 09.06.2004)