Pauschalhonorar

  1. Die Richter beanstandeten, dass mit dem Pauschalhonorar von 16,87 Euro pro Seite neben der Übersetzungsleistung auch alle anderen Nutzungsrechte abgegolten sein sollten (Az.: 7 O 24552/04). ( Quelle: Frankenpost vom 30.11.2005)
  2. Allein die Agentur "Zum Goldenen Hirschen" erhielt vom Bundespresseamt ein "monatliches Pauschalhonorar", das sich in 24 Monaten auf insgesamt 493 580 Euro summierte. ( Quelle: Die Welt vom 27.06.2005)
  3. Beispiel erhält dafür ein monatliches Pauschalhonorar von DM 3 000. ( Quelle: Junge Welt 1999)