Pfortendienst

  1. Neben dem Leiter des Hauses stehen dafür die stellvertretende Leiterin (eine halbe Stelle), eine Sozialpädagogin, eine Verwaltungskraft (eine halbe Stelle), ein Hausmeister und acht Mitarbeiter im Aufsichts- und Pfortendienst zur Verfügung. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)