Prädikatsabschluß

  1. Auch eine Einstellung als Richter oder Staatsanwalt ist ohne Prädikatsabschluß so gut wie aussichtslos. 1996 hat ein prosperierendes Bundesland wie Baden-Württemberg gerade 80 Richter und Staatsanwälte in den Dienst genommen. ( Quelle: Welt 1999)