In vielen Redaktionen warnt der Hausjurist eindringlich davor, Ernst August als "Prügel-Prinz" zu bezeichnen, sofern nicht über den konkreten Vorfall am 12.01.1998 berichtet wird.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Vor dem VI. Zivilsenat wird es aber nicht um eines der zahlreichen Körperverletzungsverfahren gehen, die den 51-Jährigen berühmt-berüchtigt machten und ihm den Beinamen "Prügel-Prinz" einbrachten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.11.2005)