Prügel-Prinz

  1. In vielen Redaktionen warnt der Hausjurist eindringlich davor, Ernst August als "Prügel-Prinz" zu bezeichnen, sofern nicht über den konkreten Vorfall am 12.01.1998 berichtet wird. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Vor dem VI. Zivilsenat wird es aber nicht um eines der zahlreichen Körperverletzungsverfahren gehen, die den 51-Jährigen berühmt-berüchtigt machten und ihm den Beinamen "Prügel-Prinz" einbrachten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.11.2005)