Probefahrer

  1. Kommt es während einer Probefahrt zu einer technischen Panne, haftet der Probefahrer nur dann, wenn er offensichtlich einen Fehler gemacht hat, zum Beispiel einen falschen Gang eingelegt hat oder mit angezogener Handbremse gefahren ist. ( Quelle: Die Welt vom 21.02.2005)