Rückgabeanspruches

  1. Dies scheitert regelmäßig an dem Veräußerungsverbot des § 3 III VermG; nur in seltenen Fällen kommt die Erteilung einer Genehmigung nach § 1 GVO in Betracht (etwa wegen offensichtlicher Unbegründetheit des Rückgabeanspruches). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)