Rechtsbegriffen

  1. Daß der Arbeitgeber in den Arbeitsbescheinigungs-Vordrucken ledigl. in einfachen Rechtsbegriffen des Arbeitslebens nach Tatsachen gefragt werden darf, bestätigt die bisherige Entwicklung der Bescheinigungspflicht. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Das LAG geht von den zutreffenden Rechtsbegriffen aus und hat sie auch bei der Subsumation nicht wieder verlassen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)