Rechtsschutzgarantie

  1. Ohne diese Rechtsschutzgarantie steht das Individualrecht auf Asyl praktisch nur auf dem Papier. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Es verstößt auch nicht gegen die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 IV 1 GG, daß das VG die Bf. darauf verwiesen hat, Abwehransprüche aus der behaupteten Eigentümererstellung in einem anderen Verfahren geltend zu machen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)