Rechtstiteln

  1. Der Kirchenstaat war die Regierung Europas mit den ältesten Rechtstiteln; sie datierte sich zurück auf die karolingische Zeit. ( Quelle: Die Zeit (36/2000))
  2. Die Gläubiger bleiben auf ihren Rechtstiteln sitzen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.09.2002)