Restanspruch

  1. Grundsätzlich steht ein Student während der Promotion der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung, so dass auch bei einem Restanspruch auf Arbeitslosengeld kein Anspruch besteht. ( Quelle: Tagesspiegel vom 18.07.2005)
  2. Besteht noch ein Restanspruch, kann dieser geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung noch nicht vier Jahre verstrichen sind. ( Quelle: Tagesspiegel vom 18.07.2005)