Sachkundenachweise

  1. Die Sachkundenachweise sollen nach Angaben von Frau Schöttler Sachverständige des Tierschutzvereins oder des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) ausstellen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Ihre Halter mussten sich beim Veterinäramt melden und innerhalb einer Frist ein polizeiliches Führungszeugnis sowie Sachkundenachweise vorlegen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.06.2001)