Sachmangel

  1. Bei Dokumentationsmängeln ist durch ein Urteil des BGH vom 4. 11. 1992 nunmehr höchstrichterlich geklärt, daß das Fehlen eines Bedienungshandbuchs keinen Sachmangel, sondern einen Fall der (teilweisen) Nichterfüllung darstellt: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. "Es ist sachgerecht, das Gesetz in dem Sinne auszulegen, daß ein Sachmangel nur darin liegen kann, daß die Sache einer Zusicherung nicht entspricht oder daß ein Fehler i. S. des objektiven Fehlerbegriffes vorliegt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)