Schallpegelwerte

  1. Es stützt sich hierbei vor allem auf die von den Sachverständigen und dem Gewerbeaufsichtsamt C. ermittelten Schallpegelwerte, die je nach Abteilung und Arbeitsplatz zwischen 85 dB (A) und 105 dB (A) bzw. 112 dB (A) schwanken. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)