Schlichtungsordnung

  1. Die Deutsche Bahn AG hatte von der Arbeitnehmerseite verlangt, eine Schlichtungsordnung zu unterzeichnen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 01.03.2003)
  2. Nach der Schlichtungsordnung haben beide Seiten für eine friedliche Einigung nur noch bis 24.00 Uhr an diesem Mittwoch Zeit. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 29.05.2002)