Den schwammigen Begriff des Schulfriedens kenne das niedersächsische Schulrecht bislang nicht; er sei zu ungenau, um daran Maßnahmen zu knüpfen, sagte Mahrenholz.
( Quelle: Spiegel Online vom 22.01.2004)
Wer also die für ihn gültigen Vorschriften rund um Schulrecht einmal schwarz auf weiß nachlesen will, der muss in die Gesetze und Verordnungen seines Bundeslandes schauen.
( Quelle: Spiegel Online vom 24.09.2005)
Süsterhenn war durch die christliche Soziallehre, aber auch durch seinen Lehrer Benedikt Schmittmann spezialisiert auf Verfassungsrecht, Schulrecht, Staatskirchenrecht.
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)