Schwerbehinderung

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  1. Seit der Änderung des Kündigungsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber dazu die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und eine vorliegende Schwerbehinderung bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer berücksichtigen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 12.09.2005)
  2. Die Schwerbehinderung ist Michael Wiedeburg nicht anzusehen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  3. Nur in Sonderfällen, wie bei einer Schwerbehinderung oder während einer Schwangerschaft, gelten Beschränkungen. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  4. Die Kriterien für die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen wurden auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung des Arbeitnehmers beschränkt. ( Quelle: Die Welt Online vom 27.07.2004)
  5. Sie beschäftigt bevorzugt Langzeitarbeitslose und Menschen mit Behinderungen. 30 Mitarbeiter haben eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  6. Zudem wird die Sozialauswahl auf die Kriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung des Arbeitnehmers beschränkt. ( Quelle: Spiegel Online vom 21.12.2003)
  7. Auch wenn eine Schwerbehinderung erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber mitgeteilt wird, entsteht der Anspruch auf den vollen Zusatzurlaub. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  8. Franz J.Schmid Orlet wird auf Antrag in Ruhestand versetzt Schwerbehinderung und Alter -. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  9. Bei betriebsbedingten Kündigungen will Rot-Grün außerdem die Sozialauswahl auf vier Kriterien beschränken: Betriebszugehörigkeit, Alter, Schwerbehinderung sowie Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers. ( Quelle: Tagesspiegel vom 14.12.2003)
  10. Insgesamt beschäftigt Pro Dokument 21 Mitarbeiter, davon 17 mit Schwerbehinderung, wovon viele zuvor Sozialhilfeempfänger waren. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 16.04.2005)
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