Staatsanstellung

  1. Die Absolventen, nur hundert in jedem Jahr, sind dafür auf zehn Jahre zum Staatsdienst verpflichtet, und der Staat offeriert ihnen sofort nach dem Studiengang von 27 Monaten sowie der Abschlußprüfung eine Staatsanstellung auf Lebenszeit. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)