Stammrecht

  1. Als solcher wirkt er unmittelbar tilgend auf das Stammrecht und die einzelnen Unterhaltsansprüche. Wegen der Abstraktheit tritt die Wirkung ohne Rücksicht auf einen gültigen Rechtsgrund ein. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Kapitalvermögen: Bei der Besteuerung von Einnahmen aus Kapitalvermögen werden Rechtsunsicherheiten in den Fällen beseitigt, in denen sich Stammrecht und Dividendenschein in unterschiedlichen Händen befinden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)