Strafgerichtsbarkeit

  1. Im Bereich der Strafgerichtsbarkeit muss der Grundsatz gelten: "Die Strafe folgt der Tat rasch auf den Fuß": Strafurteile müssen möglichst rasch gefällt werden. ( Quelle: Welt 1999)
  2. Bis Mitte kommenden Jahres soll eine Entscheidungsgrundlage für die Reform der Moabiter Strafgerichtsbarkeit vorliegen, sagte Justizsprecher Karsten Ziegler. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 07.04.2001)