Teilungserklärung

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  1. Eine Teilungserklärung, die vorsieht, daß derjenige, der eine Eigentumswohnung durch Zwangsversteigerung erwirbt, dann zugleich auch für die Wohngeldschulden des Voreigentümers haftet, ist unwirksam. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Jeder potenzielle Käufer kann selbst Einblick ins Grundbuch nehmen und sich die so genannte Teilungserklärung des Hauses angucken. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  3. Zwar verpflichtet § 15 Wohnungseigentumsgesetz jeden Wohnungseigentümer, von seinem Sondereigentum nur einen Gebrauch zu machen, der der in der Teilungserklärung getroffenen Vereinbarung entspricht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  4. In der Teilungserklärung muss eindeutig beschrieben sein, wie viel Sondereigentum es gibt, wie groß es ist, wo es liegt und wie es genutzt werden kann. ( Quelle: Tagesspiegel vom 29.08.2004)
  5. Die Teilungserklärung im Grundbuch gibt Auskunft über den Zuschnitt der Wohnung, den Anteil am Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie Sondernutzungsrechte für Tiefgarage und Garten. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 07.03.2001)
  6. Beides, Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, wurde Bestandteil des Grundbuchs. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.04.2001)
  7. Umgekehrt hätte der Versammlungsbeschluß vom 4. 3. 1987 einen zuvor schon nach der Teilungserklärung gültig zustande gekommenen Abrechnungsbeschluß außer Kraft gesetzt (ähnlich BayObLGZ 1988, 54 (57) = NJW-RR 1988, 847). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. Es gibt allerdings einige Ausnahmen: Wenn in der Teilungserklärung ausdrücklich geregelt ist, dass Kosten für die Erneuerung der Fenster von den einzelnen Eigentümern zu tragen sind, ist diese Vereinbarung verbindlich. ( Quelle: Tagesspiegel vom 27.03.2005)
  9. Der finanzielle Anteil der einzelnen Wohnungseigentümer an Reparaturen hängt dabei vom Miteigentumsanteil ab, der in der Teilungserklärung vermerkt ist. ( Quelle: Tagesspiegel vom 12.06.2005)
  10. Die Tagesordnung muss alle Punkte enthalten, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehören und für die laut Gesetz oder Teilungserklärung eine Beschlussfassung erforderlich ist. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
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