Teilzuschüttung

  1. Da gibt es einmal den Planfeststellungsbeschluß (PFB) vom Mai 2000, gewissermaßen die Baugenehmigung für die mittlerweile so gut wie abgeschlossene Werkserweiterung inklusive der Teilzuschüttung des Mühlenberger Lochs. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 05.06.2005)