Testamentsvollstreckung

  1. Seit zehn Jahren ist der diplomierte Verwaltungswirt auf Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung spezialisiert. ( Quelle: Abendblatt vom 07.01.2004)
  2. Deshalb machte er auf die speziellen Dienstleistungen Testamentsvollstreckung, Gestaltung von Stiftungen und Übernahme von Treuhandschaften aufmerksam. ( Quelle: FAZ 1994)
  3. Häufig lockt den Unternehmer auch die Aussicht, mittels der Stiftung eine "Testamentsvollstreckung auf Ewigkeit" zu etablieren und seinen Willen zu verstetigen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  4. Die Testamentsvollstrecker seien davon überzeugt, im Sinne Axel Springers und im Unternehmensinteresse zu handeln, wenn sie jetzt die Testamentsvollstreckung beendeten. ( Quelle: Welt 1996)
  5. Die infolge der Anordnung der Testamentsvollstreckung den Erben treffende Verfügungsbeschränkung (§ 2211 I BGB) berührt Umfang und Bestand des Vermögensanfalls an den Erben nicht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Dies kündigten die Erben des 1985 verstorbenen Verlegers anläßlich der Beendigung der Testamentsvollstreckung zum 31. Dezember 1995 an. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  7. Dieser Ausschuß habe sich zudem 'nach sorgfältiger Prüfung die rechtliche Bewertung des zuständigen Beamten zu eigen' gemacht, nach der die Testamentsvollstreckung mit der Verfassung vereinbar gewesen sei. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)