Trinkwasserverordnung

  1. Dies sei nicht gesundheitsschädlich und entspräche dem in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwert. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.05.2004)
  2. Daß sie nun über die Vorgaben der Trinkwasserverordnung hinaus auch auf eine Flexibacter-Keim-Untersuchung bestehen, geschehe aus durchsichtigen Gründen: Bereits ein Atemhauch genüge, um das Wasser mit diesen Keimen zu verseuchen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Wir haben danach mehrfach durchgechlort und das Klärwerkstrinkwasser entsprach wieder der Trinkwasserverordnung. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  4. Die Trinkwasserverordnung etwa verlangt bereits im ersten Satz ihres ersten Paragrafen: "Trinkwasser muss frei sein von Krankheitserregern." Die Verordnung orientiert sich dabei an einem Leitbakterium, an Escherichia coli. ( Quelle: Tagesspiegel vom 11.09.2005)
  5. 'Wenn das Wasser der Trinkwasserverordnung entspricht, besteht keine Gefahr' meint hingegen Andreas Grohmann vom Umweltbundesamt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  6. Danach werden auch in Ostdeutschland die Vorschriften der deutschen Trinkwasserverordnung von 1990 erfüllt, die sich an der europäischen Trinkwasser-Richtlinie orientieren. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  7. Viermal im Jahr werden umfangreiche Untersuchungen nach der Trinkwasserverordnung durchgeführt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  8. "Der ermittelte Wert für die Phenolbelastung liegt über dem Grenzwert aus der Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung, die allerdings noch nicht gültig ist in der BRD." ( Quelle: TAZ 1990)