Unfallzeuge

  1. Ein Unfallzeuge, habe sich an wesentliche Bestandteile des Kennzeichens erinnern können. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 26.08.2003)
  2. In der Verhandlung wurde zudem der vierte und letzte Unfallzeuge vernommen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.07.2004)