Anlass für die jetzt vorgenommene Konkretisierung ist das mit der Union vereinbarte Gesetz zur Erleichterung von Unternehmensübergaben.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 10.06.2005)
Insbesondere sollten die Erbschaftssteuern bei Unternehmensübergaben in der Familie reformiert werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.10.2005)