Veröffentlichungsrecht

  1. Der Anwalt legt eine Liste der Dokumente an und sprach das Veröffentlichungsrecht einem Schweizer Verleger, François Genoud , zu, der sich dafür bereit erklärte, die Hälfte aller Einnahmen an den "Nachlaß" abzuliefern. ( Quelle: Die Zeit (10/1956))