Bisher erfüllt das Füttern von Tauben "im normalen Rahmen" keinen Verbotstatbestand.
( Quelle: Neues Deutschland vom 06.02.2003)
Erstmals soll ein echter Verbotstatbestand dafür sorgen, daß bereits der Abschluß von Kartellverträgen und nicht erst ihre Anwendung ordnungswidrig sind.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)