Verbundgeschäft

  1. Wenn es sich bei Immobilienkauf und Kreditvertrag um ein Verbundgeschäft, also eine wirtschaftliche Einheit handelt, kann bei Widerruf des Darlehens gleichzeitig die Rückabwicklung des Immobilienerwerbs verlangt werden. ( Quelle: Die Welt Online vom 09.03.2004)