Vereinszieles

  1. Der Senat verkennt nicht, daß die Gründungsmitglieder, die nach § 8 I der Satzung zugleich den Beirat bilden, sich von der Vorstellung leiten lassen dürften, sie würden durch ihre Person die Einhaltung des Vereinszieles garantieren. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)