Verfahrensschritt

  1. Den Abschluß des Scoping bildet die schriftliche Unterrichtung durch die zuständige Behörde. Auch dieser Verfahrensschritt wird konstruktiv geregelt, allerdings unter Verzicht auf die Vorgabe von festen Gliederungspunkten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Zudem kann, beginnend mit der Ankunft, bei jedem Verfahrensschritt ein eventuell schon vor der Wiedereinreise beauftragter Vertrauensanwalt hinzugezogen werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)