Jahrzehntelang müssen KZ-Überlebende, Angehörige von Holocaustopfern und andere Betroffene sich in aller Öffentlichkeit NS-Gedankengut, Takt- und Geschmacklosigkeiten (z. B. über Juden, die man beim Vergasen übersah) und dergleichen mehr anhören.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Und ein Wort wie Vergasen, so betonte der Angeklagte, würde er schon gar nicht in den Mund nehmen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)