Vergleichsmiete

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  1. 'Nachdem die Vergleichsmiete in München bei rund 18 bis 21 Mark liegt, wäre das für die rund 75 000 Münchner Sozialwohnungsmieter eine Mietsteigerung um das Doppelte, wenn nicht sogar das Dreifache', erklärte sie den anwesenden Mietern. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Deshalb sind im Mietspiegel zusätzliche Merkmale aufgeführt, um den angemessenen Preis einer konkreten Wohnung innerhalb der Spanne der Vergleichsmiete ermitteln zu können. ( Quelle: Tagesspiegel vom 04.05.2003)
  3. Im Jahr 2000 dürfen die Vermieter die Mieten auf 80 Prozent und im Jahr 2003 auf 100 Prozent der Vergleichsmiete anheben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  4. Der Mietspiegel im Ostteil soll wie sein Pendant für die westlichen Bezirke Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete von Wohnungen gleichen Baualters, Ausstattung, Größe und Wohnlage geben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  5. Trotz der Mieterhöhungen, denn ein Teil der Investitionen fällt unter den Begriff Modernisierung und darf auf die Miete umgelegt werden - bis die ortsübliche Vergleichsmiete erreicht ist. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.08.2005)
  6. Der Bestand im sozialen Wohnungsbau hätte an der Vergleichsmiete neu ausgerichtet werden müssen, "um den Subventionssumpf des sozialen Wohnungsbaus zu verlassen", sagte der Präsident Friedrich Adolf Jahn. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  7. Die Vergleichsmiete wird als Messlatte für Mieterhöhungen beibehalten, allerdings sollen die Mietspiegel grundsätzlich gemeinsam und einvernehmlich von den Verbänden der Wohnungswirtschaft und Mieter erstellt werden. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  8. Und man bittet sie auch kräftig zur Kasse: Fällig wird statt der subventionierten Sozialmiete die in der Regel höhere, auf dem freien Markt "ortsübliche Vergleichsmiete". ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  9. Das Werk gibt Auskunft über die "ortsübliche Vergleichsmiete" und dient als Kontrollinstrument bei Mietabschlüssen. ( Quelle: TAZ 1997)
  10. Verlangt ein Vermieter eine Miete, die um 20 Prozent oder mehr über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, handelt es sich um eine Mietpreisüberhöhung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
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