Am 20. Dezember 2004 wurde er, wie auch der Kriminalhauptkommissar, der seinem Vorgesetzten gehorchte, "wegen Verleitung zur Nötigung in einem besonders schweren Fall" schuldig gesprochen.
( Quelle: Die Welt vom 25.06.2005)
Weitgehend reglos hat der 61-Jährige den Prozess vor der 27. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt verfolgt, in dem ihm die Staatsanwaltschaft Verleitung zur Nötigung im besonders schweren Fall vorwirft.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.12.2004)
Diesem war im Zusammenhang mit der Härtel-Affäre in einer anonymen Anzeige Bestechung, Vorteilsnahme und Verleitung zur Falschaussage vorgeworfen worden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.04.2004)