Verwaltervertrag

  1. Zusätzlich kann die Eigentümergemeinschaft ihm im Verwaltervertrag weitere Rechte und Pflichten auferlegen. ( Quelle: Hillmayer: Baulexikon A-Z, UB Media)
  2. Sofern das Verwalteramt vor oder mit Ablauf des Wirtschaftsjahres endet, ist der neue Verwalter zur Erstellung der Jahresabrechnung verpflichtet (86), es sei denn, Gemeinschaftsordnung oder Verwaltervertrag sehen eine andere Regelung vor (87). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Wer für die Wohnungseigentümer, ohne hier einen Verwaltervertrag abgeschlossen zu haben, die Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums trägt, kann zwar durchaus die Aufwendungen ersetzt verlangen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)