Verwaltungsdatenverwendungsgesetz

  1. Mit dem Verwaltungsdatenverwendungsgesetz etwa werde es möglich, Daten von Finanzbehörden und Arbeitsverwaltungen zu übernehmen und so auf monatliche und vierteljährliche gesonderte Befragungen zu verzichten. ( Quelle: Abendblatt vom 10.01.2004)