"Mit dem Verweigerungsrecht wollen wir hier Abhilfe schaffen", hieß es.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Den MitarbeiterInnen des Gesundheitswesens soll außerdem ein Verweigerungsrecht aus Gewissensgründen garantiert werden.
( Quelle: TAZ 1996)
Allerdings sahen sich die Arbeitslosen, die ihr Verweigerungsrecht bei der ersten so genannten Befragungswelle im August in Anspruch genommen hatten, unter Missbrauchsverdacht.
( Quelle: Sat1 vom 18.11.2005)