Verwertern

  1. Theoretisch könnten Verbraucher bei Vorliegen eines DRM die Mittel für die Nutzung ihres Rechtes zwar von den so genannten Verwertern einfordern, notfalls sogar mit einer Bußgeldandrohung in Höhe von 50.000 Euro, sagt Grassmuck. ( Quelle: )
  2. Die andere Hälfte zahlt die KSK, die sich wiederum die Hälfte davon von den "abgabepflichtigen Verwertern" hereinholt. ( Quelle: Welt 1997)
  3. "Es bietet Urhebern und Verwertern bessere Möglichkeiten zum Schutz ihrer Werke als bisher." ( Quelle: )